MANDANTEN & LEISTUNGEN

Staat

Die Leistungsfähigkeit des Staates ist Bedingung für demokratische Freiheit und soziale Marktwirtschaft. Globalisierung, Digitalisierung und Demographie sind zentrale Herausforderungen für Rechtsetzung und Entscheidungsvollzug. Wir sind mit den Abläufen in Politik und Verwaltung vertraut und leisten über die rechtliche Beratung hinaus einen Beitrag zu Strukturierung, Kommunikation und Projektmanagement.

Wir haben Erfahrung in der Arbeit unter politischen Rahmenbedingungen und kennen Strukturen und Bedarf der Verwaltung. Von Berlin bis Brüssel. Aber auch von Dresden bis Wiesbaden. Und von Aurich bis Friedrichshafen.

Wir übernehmen Verantwortung für die von uns betreuten Mandate
und leisten über die rechtliche Beratung hinaus einen Beitrag zu Strukturierung, Kommunikation und Projektmanagement.

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gilt auch für uns. Wenige Spezialgebiete und schlanke Strukturen ermöglichen kurze Einarbeitungszeiten und verpflichten uns zur Konzentration auf das Wesentliche. Und wir freuen uns, wenn eine Mandatsbeziehung mit der Einladung zur Interessenbekundung oder der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags beginnt.

Wir sind vielfach an der Schnittstelle von Politik und Verwaltung tätig und erfahren im Umgang mit Hausleitung, beteiligten Ressorts, Ausschüssen und Gremien sowie medialer Berichterstattung. Dabei verstehen wir Politik als Handlungsrahmen mit eigenen Zielen, Notwendigkeiten und Risiken.

Auf der Grundlage konkreter Projekte können wir Kompetenz anbieten für

- die Vertretung von Bund, Ländern und Kommunen gegenüber Gerichten, Europäischer Kommission, Rechnungshöfen und Rechtsaufsicht und als Bewilligungsbehörden in zuwendungsrechtlichen Antrags- und Rückforderungsverfahren;

- die Gründung, Finanzierung, Restrukturierung, Kooperation und Privatisierung von Beteiligungen und anderen Einrichtungen in privater und öffentlich-rechtlicher Rechtsform wie Flughäfen, Staatsbädern, Universitätsklinika, Messen, Stadion- und Kongressgesellschaften, Unternehmen des Wohnungsbaus, der Immobilienentwicklung, der Logistik und der Wasser-/Abwasserwirtschaft, Seehäfen sowie Wagniskapitalfonds. Dabei arbeiten wir bei Bedarf mit technischen, steuerlichen und/oder betriebswirtschaftlichen Beratern unserer Mandanten oder aus unserem Netzwerk zusammen;

- die Erstattung von Rechtsgutachten zu bedeutsamen Einzelfragen u. a. von Sondervermögen und Schuldenbremse, zu Finanzierungspflichten des Anstaltsträgers, der Kreditwürdigkeit öffentlicher Unternehmen, der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand, der Neutralitätspflicht und dem allgemeinem Persönlichkeitsrecht von Amtsträgern sowie dem Glücksspielstaatsvertrag.

- die Erarbeitung rechtlich fundierter, in Formulierung und Layout auf einen größeren Adressatenkreis ausgerichtete Schulungsunterlagen und Informationsbroschüren wie Leitfäden, Handbücher usw.


Wir sind an der Schnittstelle von Politik und Verwaltung tätig und erfahren im Umgang mit Hausleitung, Ressorts, Ausschüssen, Gremien und Medien. Politik verstehen wir als Handlungsrahmen mit eigenen Zielen und Risiken. Wir bieten Kompetenz in folgenden Bereichen:

– Vertretung von Bund, Ländern und Kommunen gegenüber Gerichten, Europäischer Kommission und anderen Institutionen in zuwendungsrechtlichen Verfahren.

– Gründung, Finanzierung, Restrukturierung und Privatisierung von Beteiligungen und Einrichtungen, wie Flughäfen, Klinika, Messen, und Wohnungsbauunternehmen. Bei Bedarf arbeiten wir mit externen Beratern zusammen.

– Erstellung von Rechtsgutachten zu Themen wie Schuldenbremse, Finanzierungspflichten und wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand.

– Erarbeitung von Schulungsunterlagen und Informationsbroschüren für einen breiten Adressatenkreis.

Öffentliche Unternehmen sind anders: Das magische Viereck aus öffentlichem Zweck, Unternehmenswohl, Gewinnerzielung und Gesellschafterinteresse stellt Aufsichtsrat und Unternehmensleitung vor besondere Herausforderungen. Und für Aufsicht, Beschaffung, Rechnungswesen & Jahresabschluss, Finanzierung und Restrukturierung gelten spezielle rechtliche Vorgaben.

Spezielle Anforderungen verlangen spezielle Erfahrung: Wir verfügen über Referenzen öffentlicher Unternehmen nahezu aller Rechtsformen und Branchen und beraten insbesondere

- bei Fragen des öffentlichen Gesellschaftsrechts (AöR, Eigenbetrieb, Zweckverband, Kooperationsvereinbarungen), der Public Corporate Governance und des kommunalen Wirtschaftsrechts (öffentlicher Zweck, Subsidiarität, Tätigkeitsgebiet);

- zu Mittelausstattung (Kapitalzuführungen, Verlustübernahmen, Umlagen, Gesellschafterdarlehen) und Finanzierung (Bonität/Rating, Insolvenzfähigkeit);  

- bei wettbewerbs-, regulierungs- und vergaberechtlichen Fragen;

und übernehmen die Vertretung in den entsprechenden behördlichen und gerichtlichen Verfahren.

Öffentliche Unternehmen sind anders: Sie müssen öffentliche Zwecke, Unternehmenswohl, Gewinnerzielung und Gesellschafterinteressen in Einklang bringen, was besondere Herausforderungen mit sich bringt. Wir beraten:

– zu öffentlichem Gesellschaftsrecht, Public Corporate Governance und kommunalem Wirtschaftsrecht;

– zur Finanzierung und Mittelausstattung;

– bei wettbewerbs-, regulierungs- und vergaberechtlichen Fragen;

– und vertreten in behördlichen und gerichtlichen Verfahren.

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