Kompetenz

Fördermittel

Green Deal und Corona haben Subventionen zu einem zentralen Instrument der Politik gemacht. EU, Bund, Länder und Kommunen stellen jährlich Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Hinzu kommen Förderprogramme in den übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten. Wir beraten und vertreten Unternehmen im gesamten Förderzyklus vom Research & Matching über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis und unterstützen bei der Professionalisierung des unternehmensinternen  Fördermittelmanagements.

Die EU vergibt bis 2027 direkte Zuschüsse in Höhe von insgesamt rd. 475 Milliarden Euro. Gefördert werden u. a. Forschung, Entwicklung & Innovation (HORIZON EUROPE), Verkehr, Energie und digitale Netze (CEF Transport & CEF Energy) sowie die Bewältigung der Corona-Pandemie (NEXTGenerationEU). Hinzu kommen mindestens rd. 40 Milliarden Euro aus dem Emissionshandel EU-ETS zur Förderung innovativer Technologien zur Reduzierung des C02-Ausstoßes (INNOVATION FUND). 

Die Mittel werden zentral von der CINEA, der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt vergeben. Fördervoraussetzungen, Fristen etc. regelt die EU-Haushaltsordnung 2018/1046 in Verbindung mit der jeweiligen programmspezifischen Verordnung. EU-Beihilferecht findet keine Anwendung.
Die Mittelvergabe der EU ist wettbewerblich ausgerichtet. Neben einschlägigen Ausschreibungen (Calls for Tenders) veröffentlicht die CINEA zumeist halbjährlich sog. Calls for Proposals. Hier können sich Unternehmen mit Projektvorschlägen um eine Förderung bewerben. Voraussetzung ist ein grenzüberschreitender Projektbezug; bei einigen Programmen ist vor der Bewerbung die Zustimmung des Bundes einzuholen. Bewerbungsphase und Verhandlung der Finanzhilfevereinbarung für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle der Mittel dauern rd. 13 Monate.

Projektdurchführung und Mittelverwendung unterliegen umfangreichen Berichtspflichten (Kosten, Milestones, Ergebnisse, Risiken) und werden von der Kommission auditiert. Für Streitigkeiten aus der Vereinbarung ist der Rechtsweg zum EuGH gegeben. 

Bund, Länder und Kommunen stellen jährlich Fördermittel in Höhe von rund 70 Milliarden Euro zur Verfügung, Tendenz steigend. Gefördert werden Projekte in nahezu allen Bereichen von Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Insgesamt verzeichnet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz rund 2400 Förderprogramme (Stand: 1.9.2024).

Fördermittel sind Zuwendungen im Sinne der §§ 23, 44 der Haushaltsordnungen von Bund und Ländern (BHO/LHO). Fördervoraussetzungen- und Höhe, Bewilligungsbehörde, Antragsfristen sowie Verwendung und Verwendungsnachweis regelt die jeweiligen Förderrichtlinie und die Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 BHO/LHO. EU-Beihilferecht findet Anwendung: Die Förderung muss von der EU-Kommission genehmigt oder von der Notifizierungspflicht befreit sein.

Nachlaufend zur Bewilligung und Mittelabruf/Auszahlung der Förderung sind Mitteilungs- und Nachweispflichten zu beachten. Verstöße können Rückforderungs-, Reputations- und strafrechtliche Risiken nach sich ziehen.

Rechtsschutz zu den Verwaltungsgerichten besteht bei eigenen Ansprüchen auf Förderung, der gleichheitswidrigen Förderung von Mitbewerbern sowie gegen Rückforderungs- und andere belastende Bescheide der Bewilligungsbehörde.

Bund und Länder stellen jedes Jahr mehr Fördermittel bereit als in Anspruch genommen werden - 2022 betrug die Differenz allein auf Bundesebene rund 10 Milliarden Euro. Ursache ist u. a. die Komplexität der Antragsverfahren durch eine Vielzahl beteiligter Stellen auf beiden Seiten. Resultierende Risiken wie unbeabsichtigte Falschangaben lassen von Ad hoc-Anträgen Abstand nehmen.

Eine Professionalisierung der unternehmensinternen Fördermittelorganisation bietet damit Chancen auf einen positiven Ergebnisbeitrag und den Austausch mit Kooperationspartnern und öffentlichen Stellen. Aus Compliance- und Transaktionssicht steht die Vermeidung von Reputationsrisiken und die "deal readiness" unter der Verordnung über drittstaatliche Subventionen im Vordergrund.

Professionalisierung bedeutet dabei die Verankerung der Identifizierung, Beantragung und Verwendung von Fördermitteln in der gesamten Aufbau- und Ablauforganisation.  

Gute Beratung leistet hier über die rechtliche Expertise hinaus einen Mehrwert: Durch einen 360 Grad-Ansatz, der alle fachlichen und organisatorischen Schnittstellen einbindet, und durch Kommunikation mit Ansprechpartnern auf Behörden- und Unternehmensseite zur Vermittlung der jeweiligen Zielvorstellungen. Proaktiv, ausdauernd und ergebnisorientiert.